Wer heute (14.2.) im ZDF das Morgenmagazin verfolgt hat, kann sich vielleicht an den Beitrag erinnern: „Einstellungsstopp im Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf Grund der hohen Nachfrage!"
Tatsächlich können sich die großen Träger für den BFD wie DRK, AWO, Caritas oder Städtebund vor Kandidaten fast nicht retten und haben demzufolge keine freien Stellen mehr zur Verfügung.
NUN DIE GUTE NACHRICHT:
Die Deutsche Bläserjugend hat noch freie Stellen, die allerdings in den nächsten zwei Monaten besetzt werden müssen. Ansonsten droht die Rückgabe von nicht besetzten Stellen an das zuständige Bundesamt!
Im Anhang finden Sie deshalb die wichtigsten aktuellen Informationen leicht verständlich dargestellt.
Mit dem BFD wird in ganz Deutschland das Ehrenamt deutlich aufgewertet - das sollten auch unsere Musikvereine nutzen! Schnelle Reaktion ist erforderlich, damit auch die Mitgliedsvereine Nutznießer werden können!
Redaktionsschluss für die Juli-Ausgabe von crescendo+flair ist der 01.06.2012.
Bitte unterstützen Sie die Redaktion und senden Sie die Berichte rechtzeitig ab und nicht erst am Redaktionsschluss, da sie dann auch nicht mehr für die aktuelle Ausgabe berücksichtigt werden können.
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Seit 2005 zeichnet das Sparda-MusikNetzWerk jährlich Projekte aus, an denen öffentliche Musikschulen und Laienmusikvereine mit nicht kommerziellen Kooperationspartnern beteiligt sind. Dabei geht es darum, die verschiedenen Institutionen und Vereine zu vernetzen und damit das kulturelle Engagement in der Region zu stärken. Zudem haben die Projekte häufig eine hohe soziale und integrative Wirkung und stärken so die bürgerliche Gesellschaft.
mehr zu Kooperationsprojekte für die "Sparda-MusikNetzWerk - Auszeichnung 2012" gesucht!
Endlich ist es soweit - die Anmeldungen zum 5. Deutschen Musikfest können beginnen. Alle Vereine und Verbände sind herzlich eingeladen, vom 09.- 12.05.2013 in Chemnitz Deutschlands größtes Musikfest mitzuerleben und mitzugestalten. Auf der Homepage www.deutsches-musikfest.de steht das Anmeldeformular zum Download zur Verfügung.
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.