Der Landesverband bietet auf Anfrage eine Wochenendschulung für den Verein ohne jegliche Notenkenntnisse mit einem Ausbilder des Landesschulungsgremiums an. Mit diesem "Schnupperwochenende" möchten wir das Interesse bei den Spielleuten für eine Teilnahme an den weiteren Lehrgängen wecken.
Um im Verein nach Noten mitspielen zu können, reicht für jeden der Grundlehrgang D1 in Theorie und Praxis.
Lehrgänge werden regelmäßig in den Bezirken angeboten.
Die betreffenden Vereine werden direkt angeschrieben bzw. sind die Informationen der Verbandsinfo "FLAIR" zu entnehmen.
1. Bildungsweg für den, der sich in Theorie und Praxis weiterbilden möchte mit Prüfungsabschluß.
2. Bildungsweg für den, der nur seine praktischen Kenntnisse erweitern möchte ohne Prüfungsabschluß.
Eine Einladung zur Teilnahme an diesen Lehrgängen erhält jeder persönlich über seinen Verein, soweit die Prüfung "Notenlehre, die Spaß macht" (D1) bestanden wurde.
1. Bildungsweg mit Prüfungsabschluß für den, der in der Vereinsausbildung eingesetzt werden möchte.
2. Bildungsweg ohne Prüfungsabschluß für den, dem die praktische Kenntnisse ausreichen, um im Verein in der Ausbildung mitarbeiten zu können.
Eine Einladung zur Teilnahme an diesen Lehrgängen erhält jeder persönlich über seinen Verein, soweit die Prüfung "Besser musizieren im Verein" (D2) bestanden hat bzw. wenn 2. Bildungsweg (D2) teilgenommen wurde.
An der Fortbildung (C1 - C2) zum anerkannten Ausbilder kann teilnehmen, der die Prüfung "Vom guten Spieler zum perfekten Instrumentalisten" (D3) bestanden hat.
Die Ausbildungslehrgänge finden in der Regel in der Landesmusikakademie Heek statt. Informationen sind in der Geschäftsstelle zu erfragen bzw. aus der Verbandsinfo "crescendo+FLAIR" zu entnehmen.
1. für Jugendferienmaßnahmen / - ferienlager / -reisen, wenn:
Höchstförderung pro Tag und Teilnehmer € 5,00.
2. Für außerschulische Bildungsmaßnahmen, wenn:
Die Förderung beträgt höchstens 70% der Gesamtkosten.
Erstattung von Verdienstausfall und Sonderurlaub für Vereinsmitglieder.
Vereinsmitglieder, die leitende und helfende Tätigkeiten ausüben bei
Jugendferienlagern, -reisen, -wanderungen, -veranstaltungen und internationalen Jugendbegegnungen
erhalten auf Antrag vom Landesverband den Verdienstausfall erstattet, wenn der/die Mitarbeiter/in
Auskunft über die Höhe der Verdienstausfallerstattung und Anträge hierfür erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
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