Landesverband geht neue Wege bei der Ausbildung der Spielleute

 

Schnupperwochenende

Der Landesverband bietet auf Anfrage eine Wochenendschulung für den Verein ohne jegliche Notenkenntnisse mit einem Ausbilder des Landesschulungsgremiums an. Mit diesem "Schnupperwochenende" möchten wir das Interesse bei den Spielleuten für eine Teilnahme an den weiteren Lehrgängen wecken.

 

Notenlehre, die Spaß macht (D1)

Um im Verein nach Noten mitspielen zu können, reicht für jeden der Grundlehrgang D1 in Theorie und Praxis.

Lehrgänge werden regelmäßig in den Bezirken angeboten.

Die betreffenden Vereine werden direkt angeschrieben bzw. sind die Informationen der Verbandsinfo "FLAIR" zu entnehmen.

 

Besser musizieren im Verein (D2)

1. Bildungsweg für den, der sich in Theorie und Praxis weiterbilden möchte mit Prüfungsabschluß.
2. Bildungsweg für den, der nur seine praktischen Kenntnisse erweitern möchte ohne Prüfungsabschluß.

Eine Einladung zur Teilnahme an diesen Lehrgängen erhält jeder persönlich über seinen Verein, soweit die Prüfung "Notenlehre, die Spaß macht" (D1) bestanden wurde.

 

Vom guten Spieler zum perfekten Instrumentalisten (D3)

1. Bildungsweg mit Prüfungsabschluß für den, der in der Vereinsausbildung eingesetzt werden möchte.
2. Bildungsweg ohne Prüfungsabschluß für den, dem die praktische Kenntnisse ausreichen, um im Verein in der Ausbildung mitarbeiten zu können.

Eine Einladung zur Teilnahme an diesen Lehrgängen erhält jeder persönlich über seinen Verein, soweit die Prüfung "Besser musizieren im Verein" (D2) bestanden hat bzw. wenn 2. Bildungsweg (D2) teilgenommen wurde.

 

Der anerkannte Ausbilder (C1 - C2)

An der Fortbildung (C1 - C2) zum anerkannten Ausbilder kann teilnehmen, der die Prüfung "Vom guten Spieler zum perfekten Instrumentalisten" (D3) bestanden hat.

Die Ausbildungslehrgänge finden in der Regel in der Landesmusikakademie Heek statt. Informationen sind in der Geschäftsstelle zu erfragen bzw. aus der Verbandsinfo "crescendo+FLAIR" zu entnehmen.

 

Bei Jugendmaßnahmen erhalten unsere Mitgliedsvereine Zuschüsse aus dem Landesjugendplan.

1. für Jugendferienmaßnahmen / - ferienlager / -reisen, wenn:

  • die Maßnahme mindestens 3 Tage dauert (Ab- und Anreisetag = 1 Tag, Höchstdauer = 21 Tage)
  • die Teilnehmer nicht älter als 26 Jahre sind
  • die Maßnahme im Inland oder in einem europäischen Land stattfindet.

Höchstförderung pro Tag und Teilnehmer € 5,00.

2. Für außerschulische Bildungsmaßnahmen, wenn:

  • die Maßnahme als Lehrgang, Seminar, Kurs, Treffen oder Tagung in Nordrhein - Westfalen, in einem benachbarten Bundesland oder im angrenzenden Ausland (Niederlande, Belgien, Luxemburg) stattfindet
  • Die Teilnehmer junge Menschen (noch keine 27 Jahre) oder ehrenamtliche / neben- oder hauptberufliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit sind
  • Keine bundesweite Ausschreibung stattgefunden hat

Die Förderung beträgt höchstens 70% der Gesamtkosten.

Erstattung von Verdienstausfall und Sonderurlaub für Vereinsmitglieder.

Vereinsmitglieder, die leitende und helfende Tätigkeiten ausüben bei

Jugendferienlagern, -reisen, -wanderungen, -veranstaltungen und internationalen Jugendbegegnungen

erhalten auf Antrag vom Landesverband den Verdienstausfall erstattet, wenn der/die Mitarbeiter/in

  • über 16 Jahre alt ist
  • in der privaten Wirtschaft tätig ist
  • vom Arbeitgeber nach dem Sonderurlaubsgesetz Urlaub erhält

Auskunft über die Höhe der Verdienstausfallerstattung und Anträge hierfür erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

 

Top-Termine

    2012

Probephase des Landesnaturtrompeten-Ensembles NRW

25.02.2012 bis 26.02.2012 Proben  

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    2012

Landesjugendvertreter-Versammlung

10.03.2012, ab 10:30 Uhr Versammlung  

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    2012

JM 02 Seminar für Snare-Drummer

18.03.2012, von 09:30 bis 18:00 Uhr Workshop  

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    2012

"The American Way Of Music" - Von der Revolution bis zum Jazz!"

24.03.2012, ab 19:30 Uhr Konzert  

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