Die verbandliche (überfachliche) Jugendarbeit ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (§12, 1, 2) ein Förderschwerpunkt und wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit. Die Landesmusikjugend NRW ist anerkannter freier Träger der freien Jugendhilfe. Überfachlich ausgerichtete Jugendverbandsarbeit unterstützt die Sozialisation und fördert die Persönlichkeitsbildung junger Menschen (SGB VIII § 11). Sie ist wertorientiert und interessengebunden. Vorrangig sind für ihre Arbeit Prinzipien der Freiwilligkeit und der Selbstorganisation.
Besondere Formen der verbandlichen Jugendarbeit eröffnen jungen Menschen soziale Räume der Selbstbestätigung und Mitverantwortung. Die Bereitstellung geeigneter Angebote trägt mit dazu bei, das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
Das wachsende Interesse junger Menschen an Freizeitangeboten, Bildung, Spiel, Geselligkeit, neue Beteiligungsformen und neuen Konzepten in der Kinder- und Jugenderholung greift die LMJ NRW auf, in dem sie Projekte, Initiativen und Bildungsveranstaltungen in der Kinder- und Jugendarbeit konzipiert und durchführt. Dadurch leistet sie auch einen Beitrag, je nach der vorhandenen Infrastruktur in den Regionen, bestehende Defizite in den Angeboten vor Ort auszugleichen, wobei die Kinder- und Jugendarbeit immer in einem sozialen Kontext steht.
Die Landesmusikjugend Nordrhein-Westfalen (LMJ NRW) ist die Jugendorganisation des Volksmusikerbundes NRW. Sie umfasst die Kreismusikjugendverbände (KMJ), die Bestandteil der Kreismusikverbände sind. Jugendliche, als Mitglieder ihres Vereins, sind in der KMJ organisiert.
I. Verbandliche (überfachliche) Jugendarbeit in der Jugendhilfe
Verbandliche (überfachliche) Jugendarbeit ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (§12, 1, 2) ein Förderschwerpunkt und wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit.
„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des §74 zu fördern".
„In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind". Die LMJ NRW ist anerkannter freier Träger der freien Jugendhilfe. Diese Anerkennung als freier Träger hat seine gesetzliche Grundlage im SGB VIII und ist daran geknüpft, wer „aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist" (§75, 3.1)
II. Verbandliche (überfachliche) Jugendarbeit
Überfachlich ausgerichtete Jugendverbandsarbeit unterstützt die Sozialisation und fördert die Persönlichkeitsbildung junger Menschen (SGB VIII § 11). Sie ist wertorientiert und interessengebunden. Vorrangig sind für ihre Arbeit Prinzipien der Freiwilligkeit und der Selbstorganisation. Jugendverbandsarbeit nutzt alle Möglichkeiten und methodischen Ansätze der Jugendarbeit zur Gestaltung eines pluralen Angebotsspektrums für alle Kinder und Jugendliche.
Ihre inhaltlich und strukturell vielfältigen Angebote bieten angesichts des gesamtgesellschaftlichen Prozesses der Ausdifferenzierung individueller Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen viele Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, der Interessenvertretung, der politischen Bewusstseinsbildung, der Freizeit und Erholung. Besondere Formen eröffnen jungen Menschen soziale Räume der Selbstbestätigung und Mitverantwortung. Die Bereitstellung geeigneter Angebote trägt mit dazu bei, das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
III. Die Bedeutung der überfachlich ausgerichteten Jugendarbeit für die Landesmusikjugend
Das wachsende Interesse junger Menschen an Freizeitangeboten, Bildung, Spiel, Geselligkeit, neue Beteiligungsformen und neuen Konzepten in der Kinder- und Jugenderholung greift die LMJ NRW auf, in dem sie Projekte, Initiativen und Bildungsveranstaltungen in der Kinder- und Jugendarbeit konzipiert und durchführt. Dadurch leistet sie auch einen Beitrag, je nach der vorhandenen Infrastruktur in den Regionen, bestehende Defizite in den Angeboten vor Ort auszugleichen, wobei die Kinder- und Jugendarbeit immer in einem sozialen Kontext steht.
IV. Die Landesmusikjugend NRW und ihre Aufgaben
Die LMJ NRW erreicht als landesweit tätiger Jugendverband mit ihren Fort- und Bildungsveranstaltungen und Freizeitaktivitäten in den Regionen ca. 22.000 Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr. Sie bildet für die Mitgliedsvereine im Volksmusikerbund und darüber hinaus ein Fachforum für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen.
Die LMJ NRW initiiert mit ihren KMJs Fort- und Bildungsmaßnahmen sowie Freizeitaktivitäten, die sich an junge Menschen sowie an ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in der Jugendarbeit richten. Die überfachlichen Initiativen der LMJ NRW sind wertorientiert. Sie greifen Bedürfnisse junger Menschen in neuen Angeboten auf, bieten Orientierung und Unterstützung in Formen der gesellschaftlichen Beteiligung und Interessenvertretung und sind auf Öffnung hinsichtlich des sozialen Alltagskontextes von Kindern und Jugendlichen angelegt. Mit den landesweit durchgeführten Aktivitäten, die auch in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen und Trägern durchgeführt werden, will die LMJ NRW Akzente und Anregungen zur Weiterentwicklung der Arbeit in den Mitgliedsvereinen und in der Kinder- und Jugendarbeit geben.
Weitere Aktivitäten:
überfachliche Beratung
Medienarbeit
Publikationen
Angesichts des fortlaufenden Wandels der Interessen und Bedürfnissen in den Jugendkulturen unterliegen die Projekte der LMJ NRW einer kontinuierlichen Weiterentwicklung in ihren Konzepten und Inhalten.
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