Die Aufsichtspflicht wurde hier verletzt. Es besteht eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Auch wenn natürlich niemand ein solches Unglück im Sinn hat, ist gerade bei der Planung einer solchen Großveranstaltung besondere Sorgfalt zu verlangen. Auch einem Laien hätte es einleuchten müssen, dass nicht irgendein x-beliebiges Seil benutzt werden kann, da aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer enorme Kräfte entstehen können. Zwar kann ein Betreuer oder Leiter nicht über ein allumfassendes Fachwissen verfügen. Gerade deshalb aber ist es erforderlich, sich bei besonderen Maßnahmen von Fachleuten beraten zu lassen. Es wäre daher erforderlich gewesen, die Aktion mit einem Fachmann zu besprechen und beispielsweise den TÜV mit einer Prüfung/Materialprüfung zu beauftragen. Eine entsprechende Verantwortung kann auch den Leiter einer Veranstaltung treffen, der nicht selbst alle Einzelheiten plant, sondern Teile der Organisation delegiert. Der Leiter muss sich zumindest in groben Zügen, insbesondere auch über Sicherheitsaspekte, informieren lassen und nötigenfalls dann eingreifen.
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