Verbandliche (überfachliche) Jugendarbeit ist im Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG) (§12, 1, 2) ein Förderschwerpunkt und wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit. Für Jugendliche, die sich ihre ehrenamtliche Arbeit in der Kreismusikjugend oder im Musikverein bescheinigen lassen wollen oder die eine Nachweis für die Bewerbung brauchen, kann die Ehrenamtsbescheinigung Dir helfen.
Wenn die unten aufgeführten Punkte bei Dir erfüllt sind, kann die Ehrenamtsbescheinigung beantragt werden:
Die Ehrenamtsbescheinigung ist eine Beilage zum Zeugnis. Ausgestellt wird die Ehrenamtsbescheinigung von der zuständigen Kreismusikjugend, d.h. dass Vereine bzw. Jugendliche entsprechende Anträge an die Kreismusikjugend richten.
Die Anträge kann man über die Geschäftsstelle oder am Ende dieser Seite als Download beziehen.
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