Hinweis für Kreisverbände und Vereine
Ab sofort sind für die Abrechnung 2011 und das Antragswesen 2012 die neuen Formulare zu verwenden. Der Antrag ist an die obige Adresse, per E-Mail oder auf dem Postwege zu übermitteln. Kreisverbände benutzen die gleichen Formulare, ihre Anträge richten Sie an Hubert Bräutigam. Details zum Antrags- und Abrechnungswesen sind den Kreisverbänden bekannt.
Anträge 2012, Idealerweise per E-Mail oder per Post
Die Excel-Dateien sind selbsterklärend (hinter den roten Dreiecke sind Hinweise hinterlegt. Sie sind mit dem Mauszeiger anzusteuern). Sollten dennoch Fragen bestehen, stehen der Landesschatzmeister oder sein Stellvertreter gerne zur Verfügung. Annahmeschluss ist der 31.10.2011. Unabhängig von diesem Termin freuen wir uns natürlich über eine frühzeitige Beantragung. Je früher, umso besser können wir Hilfestellung leisten. Handschriftlich ausgefüllte Anträge und Abrechnungen und Teilnehmerlisten werden nicht akzeptiert.
Abrechnung 2011 (per Post, Unterschrift des 1. Vorsitzenden)
a) Vereine:
Im Erwachsenenbereich wird nur noch eine Maßnahme gefördert, im Jugendbereich (bis 18 Jahre) bis auf Widerruf mehrere Maßnahmen.
Wichtig: Es wird nur Bildungsarbeit gefördert. Es gilt eine Höchstfördersumme von € 1.500,00 je Maßnahme. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wir werden stichprobenartig Belege anfordern. Wer die Belege nicht innerhalb von 14 Tagen vorlegt, wird von der Förderung ausgeschlossen. Der verantwortliche Leiter bestätigt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste die Korrektheit der Liste. Mit der Unterschrift (1. Vorsitzender) auf dem Abrechnungsformular wird die Korrektheit nach den Kriterien/Standards des Volksmusikerbundes NRW e.V. bestätigt.
b) Kreisverbände:
Für unsere Kreisverbände gelten abgeänderte Richtlinien, Details sind den Verantwortlichen bekannt.
Für alle Abrechnungen gilt:
Sämtliche Formulare sind in der Excel-Datei über die Reiter anzuwählen. Es sind nur unsere Vorlagen zu verwenden:
Der Kreisverband oder der Verein hat bei der Zahlung von Honoraren grundsätzlich Honorarverträge abzuschließen. Reisekosten dürfen ebenfalls nicht ohne Beleg / Vertrag gezahlt werden. Alle Zahlungen müssen durch Kontoauszüge nachgewiesen werden. Diese Unterlagen verbleiben aber beim Kreisverband bzw. beim Verein, genau wie die Rechnungen für Übernachtung und Verpflegung. Bei Übernachtung sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung zu trennen.
Die Rechnungen müssen auf den Verein lauten, nicht auf eine Person.
Gefördert werden alle Maßnahmen nach einer Anteilsfinanzierung.
Die aktuellen Formulare finden Sie unter dem Bereich Service, Förderung Musik.
Vielen Dank für die Beachtung der Richtlinien.
mehr zu 3. Landesmeisterschaften für die Spielleuteorchester
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: