Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den musikalisch-fachlichen Bereich mit pauschalen Fördermitteln aus zweckorientierten Glückspielerträgen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Förderanträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres beim Volksmusikerbund NRW e.V. zu stellen.
Der Landesmusikrat NRW e. V. fördert Einzelanträge aufgrund allgemeiner Förderungsgrundsätze nach dem Kriterienkatalog für die Projektförderung:
1. Musikalische Modellversuche, herausragende Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung)
- Kreis- und kommunale Ebene
- Landesebene
2. Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten
Förderanträge sind bis zum 01.10. des Vorjahres beim Landesmusikrat NRW e. V. einzureichen
Durch Download der entsprechenden Dateien erhalten Sie die notwendigen Informationen, Formulare und Musterbeispiele, um gezielt an der für Sie in Frage kommenden Förderung des Volksmusikerbundes NRW e.V. bzw. Landesmusikrates NRW e. V. partizipieren zu können.
Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Abrechnungsunterlagen für Landesfördermittel der Mitgliedsvereine an die u.a. Adresse zu senden sind.
mehr zu 3. Landesmeisterschaften für die Spielleuteorchester
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: