Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den musikalisch-fachlichen Bereich mit pauschalen Fördermitteln aus zweckorientierten Glückspielerträgen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Förderanträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres beim Volksmusikerbund NRW e.V. zu stellen.
Der Landesmusikrat NRW e. V. fördert Einzelanträge aufgrund allgemeiner Förderungsgrundsätze nach dem Kriterienkatalog für die Projektförderung:
1. Musikalische Modellversuche, herausragende Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung)
- Kreis- und kommunale Ebene
- Landesebene
2. Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten
Förderanträge sind bis zum 01.10. des Vorjahres beim Landesmusikrat NRW e. V. einzureichen
Durch Download der entsprechenden Dateien erhalten Sie die notwendigen Informationen, Formulare und Musterbeispiele, um gezielt an der für Sie in Frage kommenden Förderung des Volksmusikerbundes NRW e.V. bzw. Landesmusikrates NRW e. V. partizipieren zu können.
Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Abrechnungsunterlagen für Landesfördermittel der Mitgliedsvereine an die u.a. Adresse zu senden sind.
Die aktuelle Ausgabe von crescendo+flair, ist seit heute erhältlich. Wie immer gibt es viele interessante Reportagen, Fachberichte, Berichte aus den Kreisen, der Landesmusikjugend NRW sowie dem Volksmusikerbund NRW. Ein Themenschwerpunkt ist dieses Mal die Landesmeisterschaft der Spielleute in Buldern.
Im Internet drohen keine Schneestürme. Dafür herrscht bisweilen Verkehrschaos auf der Datenautobahn. Da können auch schon einmal EC Karten keine Jahrestage lesen. Bei uns gibt es solche Probleme nicht: Wir starten jetzt mit dem in der aktuellen crescendo+Flair Ausgabe angekündigten online Anmeldeverfahren für unsere landeszentralen Maßnahmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: