Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den überfachlichen Bereich Jugend mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Landesmusikrat NRW e.V. und dem Landesjugendamt NRW.
Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Die Formulare und Musterbeispiele können
für die Kreismusikjugendverbände herunter geladen werden.
Mitgliedsvereine wenden sich bitte direkt an die zuständige Kreismusikjugend oder die Landesmusikjugend NRW.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: